Hilfen zur Gesundheit
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zur Zuzahlungen herangezogen.
- Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
- Die Region Hannover übernimmt die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel für Frauen und Männer, die Leistungen vom Sozialamt erhalten. Mehr Informationen dazu in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite der Region Hannover.