Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zur Zuzahlungen herangezogen.

  • Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
  • Die Region Hannover übernimmt die Kosten für Empfängnisverhütungsmittel für Frauen und Männer, die Leistungen vom Sozialamt erhalten. Mehr Informationen dazu in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite der Region Hannover.

Wohngeld

Manchmal reicht zum Leben das Monatseinkommen nicht aus. Auch kann die allgemeine Kostensteigerung Anlass sein, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann hilfreich sein. Im ...
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen ...
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Hilfe zur Pflege ambulant oder stationär

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur ...
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Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom ...
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Hilfe in besonderen Lebenslagen

 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Sie ...
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. Wenn Sie jünger als 65 Jahre und erwerbsfähig sind, wenden ...
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Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket – Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an Bildungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus ...
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