Förderrichtlinie Präventionsprojekte
Das Ziel der Stadt Lehrte ist eine gesunde (Sozial-)Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen. Junge Menschen sollen in ihren Kompetenzen gefördert werden und sich möglicherweise anbahnende Negativentwicklungen gleichzeitig frühzeitig unterbrochen werden.
Das Ziel ist es, junge Menschen zu befähigen, gute Entscheidungen zu treffen, sich vor gesundheitsschädlichen Einflüssen zu schützen und Entscheidungsfähigkeit, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu entwickeln.
Mit der „Richtlinie zur Förderung von präventiven Maßnahmen“ möchte die Stadt Lehrte Schulen, Vereine und Verbände in Lehrte darin unterstützen, geeignete und am Bedarf orientierte Präventionsmaßnahmen für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen durchzuführen.
Zuwendungsfähig durch einen Zuschuss sind sozialraumorientierte, orts- und stadtteilbezogene Maßnahmen mit Kindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen ab dem Grundschulalter bis zum Alter von einschließlich 21 Jahren zur Prävention von
1. Gewalt (beispielweise Antiaggression, Mobbing, …)
2. Diskriminierung (beispielsweise Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Homofeindlichkeit; …)
3. Sucht, stoffgebundene (beispielweise Drogenkonsum/-sucht; Alkoholkonsum/-sucht; Nikotinkonsum/-sucht; …) und stoffungebundene (beispielsweise Glücksspiel, Kaufsucht, …)
4. problembehafteter Mediennutzung (beispielsweise Cybermobbing, Pornografie, …)
5. Kriminalität im Allgemeinen oder
6. Extremismus (beispielsweise Maßnahmen zur Demokratieförderung).
Die Richtlinie zur Förderung von präventiven Maßnahmen in der Stadt Lehrte mit allen Bedingungen finden Sie hier zum Download, ebenso wie das Antragsformular.
Die Antragsfrist für das Jahr 2025 endet am 30.06.2025.