Bauen
Fachdienst Bauordnung
Der Fachdienst Bauordnung ist für Sie zuständig als
Untere Bauaufsichtsbehörde
für Bauberatungen, Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Baukontrollen, Eintragung von Baulasten, die Bearbeitung von Bauordnungswidrigkeiten und die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
und als
Untere Denkmalschutzbehörde
für die denkmalrechtlichen Genehmigungen der Bau- und Bodendenkmale innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs der Stadt Lehrte.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund technischer Herausforderungen wird gem. § 86 Abs. 8 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) der Beginn der elektronischen Kommunikation abweichend für alle Verfahren nach § 3a Abs. 1 Satz 1 NBauO mit der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lehrte bis auf Weiteres verschoben. Sobald die digitale Antragstellung möglich ist, werden Sie über entsprechende Bekanntmachungen informiert.
Formulare
Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO
Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung zu § 66 NBauO
Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO
Bauvoranfrage gemäß § 73 NBauO
Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung (Denkmalantrag)
Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung 2021
Rechtsgrundlagen:
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO)
Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
Weitere Informationen und Gesetzestexte zum Thema Bauen finden Sie unter anderem beim Ministerium Umwelt, Energie Bauen und Umweltschutz und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.