Fliegende Bauten
Leistungsbeschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden (z. B. Karussells, Zelte, Tribünen).
Fliegende Bauten bedürfen keiner Baugenehmigung. Ein fliegender Bau darf jedoch zum Gebrauch nur aufgestellt werden, wenn für diesen eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist.
Die Aufstellung fliegender Bauten muss rechtzeitig dem Fachdienst Bauordnung der Stadt Lehrte angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für fliegende Bauten ist der Fachdienst Bauordnung der Stadt Lehrte.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wird eine Gebrauchsabnahme erforderlich, ist das Prüfbuch der baulichen Anlage zur Abnahme bei zur Einsicht vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.