Aktuell: Umsetzung des Dorfentwicklungsplanes
In der dritten Phase geht es um die Umsetzung von Vorhaben aus dem Dorfentwicklungsplan*, für die auch die Möglichkeit besteht Fördermittel zu beantragen. Im Handlungsprogramm sind alle Projekte aufgeführt und mit Prioritäten versehen.
Dies sind zum einen Maßnahmen für private Anwesen. Zum anderen können private Träger, beispielsweise Vereine, und öffentliche Träger, wie die Stadt Lehrte und Kirchen etc., für Projekte, die im öffentlichen Interesse sind oder der Dorfgemeinschaft zugute kommen, finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Förderung von Vorhaben erfolgt in erster Linie über die Fördermöglichkeit „Dorfentwicklung“, der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung – kurz ZILE-Richtlinie.
Neben Investitionen in private Anwesen sind über die Dorfentwicklung zum Beispiel die
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen,
- dorfgemäße Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Mehrfunktionshäuser einschließlich Co-Working Spaces sowie
- Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
förderfähig.
Darüber hinaus können auch andere Fördermittel für die Umsetzung von Projekten in Frage kommen. In erster Linie sind hier die Fördermöglichkeit „Basisdienstleistung“, die ebenfalls zur ZILE-Richtlinie gehört, und die LEADER-Mittel der Region Aue-Wulbeck zu nennen. Aber auch Mittel von anderen Förderprogrammen, Mittel von Stiftungen und Spenden können für die Umsetzung von Projekten aus dem Dorfentwicklungsplan genutzt werden.
Die Umsetzungsphase dauert etwa sechs bis sieben Jahre und kann – wenn noch begründeter Handlungsbedarf besteht – verlängert werden. Aufgrund dieses langen Zeitraumes ist es möglich, neue Projekte in das Handlungsprogramm aufzunehmen und auch die Prioritätensetzung zu verändern.