Förderung von Kleinstprojekten
Welche Ziele sollen erreicht werden?
Die Dorfentwicklung unterstützt örtliche Initiativen der Kommunen, von Vereinen oder privaten Personen zum Erhalt der Lebensfähigkeit der Ortschaften sowie zur Anpassung an die aktuellen und kommenden Herausforderungen. Den dörflichen Kulturraum prägen neben den öffentlichen und privaten Gebäuden vor allem die Dorfgemeinschaft und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur. Hier setzt die Förderung des Landes an.
Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
Das Land Niedersachsen möchte mit der Förderung von Kleinstprojekten insbesondere das ehrenamtliche Engagement in den Dörfern stärken. Die Förderung soll dazu helfen, die oft fehlenden Mittel für kleinere Maßnahmen bereitzustellen. Kleinstvorhaben sollen die eigenverantwortliche dörfliche Entwicklung unterstützen und die lokale Identität steigern.
Was ist ein Kleinstprojekt?
Ein Kleinstprojekt zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:
- Das Vorhaben dient der Dorfgemeinschaft! - nicht nur der antragstellenden Person.
- Das Vorhaben ist ein investives Projekt oder eine erforderliche Dienstleistung (z.B. bei digitalen Projekten).
- Die Gesamtinvestition darf nicht mehr als 12.500 Euro betragen.
- Die Förderhöchstsumme beträgt 2.500 Euro.
- Nicht gefördert werden Ausgaben für Saalmieten, Qualifizierungen oder Gebühren.
Beispiele für Kleinstprojekte
- Austausch / Erneuerung eines Spielgerätes
- Sitz- und Mitfahrbänke aufstellen, Papierkörbe etc.
- Pflanzaktionen aller Art
- Erneuerungsarbeiten an einem Bolzplatz
- Informationstafeln
- Fledermauskästen
- Sonnenschirme / Sonnensegel
Was muss ich für eine Förderung machen?
Für eine Förderung ist ein formloser Antrag bei der Stadt Lehrte einzureichen.
Der Antrag ist bis spätestens zum 1. Dezember bei der Stadt Lehrte für das folgende Jahr einzureichen. Dies dient insbesondere dazu, dass die Lenkungsgruppe zeitnah über eine Förderung der Anträge entscheiden kann. Beizulegen sind eine Beschreibung des Vorhabens, eine Kostenschätzung sowie die Beschreibung der Gesamtfinanzierung.
Wer entscheidet über die Förderung?
Mit einem positiven Votum der Lenkungsgruppe Lebensraum ISA stellt die Stadt Lehrte einen Förderantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung in Hildesheim (ArL). Sobald das ArL zugestimmt hat, erteilt die Stadt Lehrte den Zuwendungsbescheid.
Art und Umfang der Förderung
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Projektförderung gewährt
- Es gilt das Erstattungsprinzip. Dies bedeutet, dass die gesamten Kosten des Projektes von dem / der Antragsteller*in ausgelegt werden müssen.
- Es werden nur die Nettokosten gefördert.
- Die Stadt Lehrte muss mindestens 10 % zusätzlich zum Zuschuss beisteuern.
- Der verbleibende Eigenanteil und die Umsatzsteuer können nach Einzelfallprüfung durch die Stadt Lehrte gefördert werden.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist unter besonderen Umständen zulässig.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe ist von dem / der Antragsteller*in abhängig. Es erhalten
- Privatpersonen 40%,
- gemeinnützige Organisationen 75%
- juristische Personen des öffentlichen Rechts 45%
der förderfähigen Nettokosten.
Kann ich sofort beginnen?
Nein! Erst beginnen, wenn die Stadt Lehrte den Zuwendungsbescheid erteilt hat!
Der Abschluss / Auszahlung
Nach Abschluss des Projektes muss der / die Antragsteller*in prüffähige Unterlagen über die Ausgaben und den Erfolg des Projektes bei der Stadt Lehrte einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die Stadt Lehrte den Zuschuss aus.
Für weitere Informationen oder Fragen liegen in den Verwaltungsnebenstellen Immensen, Sievershausen und Arpke Flyer über die Förderung von Kleinstprojekten aus. Dort finden Sie auch Rechenbeispiele zu den entsprechenden Förderhöhen. Gerne können Sie auch folgende Ansprechpartner*innen kontaktieren:
Wolfgang Kleine-Limberg (Büro mensch und region) Mail: kleine-limberg@mensch-und-region.de
Karin Bukies (Büro Stadtlandschaft) Mail: karin.bukies@stadtlandschaft.de
Jarrit Kohring (Stadt Lehrte) Mail: DorfregionLISA@lehrte.de