Öffentliche Auslegung 3. Änderung Bebauungsplan Nr. 09/2A „Steinwedel-Süd“ mit örtlicher Bauvorschrift in Steinwedel

- Aufstellungsbeschluss - Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 17.02.2021 die Aufstellung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09/2A „Steinwedel-Süd“ in Steinwedel beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss bedeutet der förmliche Beginn des Bauleitplanverfahrens (§ 2 Abs. 1 BauGB). Mit der Sitzung des Rates am 19.06.2024 wurde nun die öffentliche Auslegung zur o.g. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

Die 3. Änderung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 12.07.2024 im Fachdienst Stadtplanung im 2. OG Südflügel des Rathauses (Rathausplatz 1, 31275 Lehrte) während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich mit einer Frist bis zum 16.08.2024 zur o. g. Planung äußern. Dies kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen (E-Mail an: Bauleitplanung@lehrte.de).Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 15.07.2024 bis einschließlich 16.08.2024.

Das Ausliegen der Planunterlagen erfolgt an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Ziel und Zweck der Planung: Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel geändert, ein allgemeines Wohngebiet auszuweisen, um den Neubaubedarf an Wohneinheiten und die allgemeine Nachfrage nach Wohnbauland, insbesondere im Geschosswohnungsbau, zu decken.

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Lehrte, den 24.06.2024

Der Bürgermeister

Folgende Dokumente zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09/2A „Steinwedel-Süd“ in Steinwedel, stehen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung:

Begründung

Planzeichnung und textliche Festsetzungen

Bebauungsvorschlag

Berichtigung FNP

Faunistische Untersuchungen

Geruchsgutachten

Gründungsgutachten

Schalltechnische Untersuchung

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 09/2A „Steinwedel-Süd“ in Steinwedel ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: