- Aufstellungsbeschluss - Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Veröffentlichung -
Bebauungsplan Nr. 00/116 „Schulzentrum Lehrte-Mitte“ in Lehrte
Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 00/116 „Schulzentrum Lehrte-Mitte“ in Lehrte beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss bedeutet der förmliche Beginn des Bauleitplanverfahrens (§ 2 Abs. 1 BauGB). Mit der Sitzung des Rates am 02.04.2025 wurde nun die Veröffentlichung zum o.g. Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 22.04.2025 im Fachdienst Stadtplanung im 2. OG Südflügel des Rathauses (Rathausplatz 1, 31275 Lehrte) während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich mit einer Frist bis zum 26.05.2025 zur o. g. Planung äußern. Dies kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen (E-Mail an: Bauleitplanung@lehrte.de).
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.
Die Veröffentlichung erfolgt in der Zeit vom 23.04.2025 bis einschließlich 26.05.2025.
Das Ausliegen der Planunterlagen erfolgt an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.
Zusätzlich sind die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).
Ziel und Zweck der Planung: Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt, eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und „Turnhalle“ auszuweisen.
Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.
Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.
Lehrte, den 03.04.2025
Der Bürgermeister
Folgende Dokumente zum Bebauungsplan Nr. 00/116 „Schulzentrum Lehrte-Mitte“ in Lehrte, stehen
im Rahmen der Veröffentlichung zur Verfügung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 00/116 „Schulzentrum Lehrte-Mitte“ in Lehrte ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: