Weitere städtebauliche Satzungen und Gestaltungssatzungen
Neben den Bauleitplänen besteht die Möglichkeit, anhand unterschiedlicher Satzungstypen, die Bebaubarkeit von Grundstücken zu steuern. Das Baugesetzbuch regelt, dass innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, dem sogenannten Innenbereich, grundsätzlich gebaut werden darf, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst freizuhalten.
Innenbereichssatzungen
Mit einer so genannten Innenbereichssatzung kann die Stadt Lehrte die Grenze des „im Zusammenhang bebauten Ortteils“ bestimmen. Eine solche Satzung regelt somit die räumliche Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich durch eine Linie, die zumeist den gesamten Ortsteil umschließt. Innerhalb dieser Grenze sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Aufstellung einer solchen Satzung erfolgt in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs.
Innerhalb des Stadtgebiets von Lehrte bestehen Innenbereichssatzungen für den Ortsteil Kolshorn sowie Klein-Kolshorn.
Hier können Sie die Satzungen einsehen: Innenbereichssatzung Kolshorn-Klein Kolshorn
Örtliche Bauvorschriften
Die Stadt Lehrte kann örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien, Farben) und von Freibereichen (z.B. Einfriedungen, Begrünung) sowie über Werbeanlagen erlassen. Darüber hinaus kann auch eine örtliche Bauvorschrift über die Anzahl der notwendigen Einstellplätze erlassen werden.
Diese Vorschriften können verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Gesetzliche Grundlage bildet die Niedersächsische Bauordnung gemäß §84 in Verbindung mit dem Baugesetzbuch. Für die Aufstellung einer solchen Satzung gelten im Wesentlichen die gleichen Verfahrensabläufe wie bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen.
Neben vielen Bebauungsplänen der Stadt Lehrte, in denen eine örtliche Bauvorschrift aufgenommen worden ist, um bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten zu verwirklichen, sind die Gestaltungssatzung in Sievershausen und die Stellplatz- und Ablösesatzung für das gesamte Stadtgebiet Lehrte erlassen worden:
Gestaltungssatzung Sievershausen:
Innerhalb der Ortschaft Sievershausen gilt eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Orts- und Straßenbildes im Alten Dorf. Den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und den aktuellen Geltungsbereich der Satzung finden Sie hier:
Begründung Teilaufhebung ÖBV Sievershausen
Planunterlage Teilaufhebung ÖBV Sievershausen
Stellplatz- und Ablösesatzung:
Für das gesamte Stadtgebiet Lehrte ist am 24.05.2024 die Stellplatz- und Ablösesatzung über die einheitliche Regelung herzurichtender Kraftfahrzeugeinstellplätze in Kraft getreten. Den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung finden Sie hier:
Satzungstext Stellplatzsatzung
Es wird der Hinweis gegeben, dass sich der § 2 – Anzahl notwendiger Einstellplätze dieser Satzung seit dem 01.07.2024 nach § 47 Abs. 1 NBauO in der zur Zeit geltenden Fassung richtet.