Bauleitplanung und Beteiligung

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

Die Entscheidung darüber, wann ein Bauleitplan aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben wird, trifft der Rat der Stadt Lehrte.

Bei der Planaufstellung sind einerseits die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, andererseits müssen die Vorgaben aus der übergeordneten Planung (Landesplanung, Regionalplanung) sowie die jeweils bestehenden Verhältnisse und Rahmenbedingungen innerhalb des Stadtgebietes berücksichtigt werden. Um den unterschiedlichen, teilweise auch gegensätzlichen Anforderungen an die Stadtplanung gerecht zu werden, müssen diese unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse, die zum, Beispiel im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung geäußert werden, gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Rat der Stadt Lehrte.