Bebauungspläne
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zur überbaubaren Grundstücksfläche
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt Lehrte als örtliche Satzung beschlossen. Bebauungspläne werden für einen bestimmten Bereich aufgestellt, „sobald und soweit es für die städtebauliche und Ordnung erforderlich ist“. Es besteht also keine Verpflichtung, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne aufzustellen. Bebauungspläne können geändert oder auch aufgehoben werden.
Weiterhin können in einem Bebauungsplan im Rahmen einer örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) auch Festsetzungen über die Gestaltung von baulichen Anlagen und Freiflächen getroffen werden.
Zu jedem Bebauungsplan gehört eine zeichnerische Darstellung, die in der Regel durch textliche Festsetzungen ergänzt wird sowie eine Begründung mit Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung. In der Begründung werden die mit dem Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert. Der Umweltbericht enthält die Ergebnisse der Umweltprüfung, die zu jedem Bebauungsplan durchzuführen ist. In der zusammenfassenden Erklärung wird insbesondere in kurzer verständlicher Form dargelegt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Planung berücksichtigt wurden.
Im Stadtgebiet von Lehrte gibt es in vielen Bereichen rechtskräftige Bebauungspläne. Diese finden Sie im
Geoportal
der Stadt Lehrte.
Eine kurze Anleitung dazu, finden Sie hier
Sämtliche rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich ihrer Begründung können darüber hinaus von jedermann im Planungsamt der Stadt Lehrte während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung eingesehen werden.
Hier finden Sie die neuen Bebauungspläne der Stadt Lehrte:
Ortsteil | Verfahren | Dokumente |
Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/36A, 1. Änderung „Südring / Wiesenstraße“ |
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Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/47, 2.Änderung "Immenser Straße Nord" |
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Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/93, 1. Änderung "Villa Nordstern" |
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Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/97, 1. Änderung "Gewerbegebiet Wihdenkamp" |
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Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/112 "Manskestraße Nord-West" |
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Lehrte |
Bebauungsplan Nr. 00/115 "Gartenquartier" |
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Ahlten |
Bebauungsplan Nr. 01/30 „Hannoversche Straße Nord-Ost“ |
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Ahlten |
Bebauungsplan Nr. 01/31 "Nördliche Hannoversche Straße" |
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Aligse |
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/17 "Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 - Erweiterung" |
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Arpke |
Bebauungsplan Nr. 03/21 "Im See" |
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Immensen |
Bebauungsplan Nr. 05/18 "Nördlich Arpker Straße" |
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Röddensen |
Bebauungsplan Nr. 07/04 "Nördlich Röddenser Graben" |
Die Bebauungsplanverfahren, die derzeit in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sind und zu denen Sie Stellung nehmen können, finden Sie unter