Abgeschlossene Verfahren

Öffentliches Auftragswesen - Bekanntmachung von Ausschreibungsergebnissen

Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger oder ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren vom Auftraggeber folgende Mindestangaben i. S. einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 15.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) überschreitet:

Name und Anschrift des Auftraggebers,
Ort der Auftragsausführung,
Auftragsgegenstand,
Name und Anschrift des Auftragnehmers.

Die Veröffentlichung der genannten Angaben hat auf der Internetseite des Auftraggebers für die Dauer von 6 Monaten zu erfolgen.