Flächennutzungsplan

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie im ersten Schritt den Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte daraufhin prüfen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Lehrte. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.

Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.

Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit der entsprechenden Erklärung der verwendeten Planzeichen und einer Begründung. In der Begründung werden auf Grundlage einer Bestandsanalyse die Planungsziele für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren dargelegt. Durch örtlich begrenzte Änderungsverfahren kann der Flächennutzungsplan den sich ändernden städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst werden.

Die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte muss von der Region Hannover als Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Hier können Sie den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte und seine Änderungen einsehen:

Verfahren Dokumente
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

Anhang mit Planzeichenerklärung

1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Gut Adolfshof" in der Gemarkung Hämelerwald

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht

2. Änderung des Flächennutzungsplane

Bereich "Am Stadtpark/Steinstraße" in der Gemarkung Lehrte

Planzeichnung

Begründung

4. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Lehrte Mitte östlich des Lehrter Baches" in der Gemarkung Lehrte    

Planzeichnung

Begründung

7.  Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3" in der Gemarkung Aligse   

Planzeichnung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

8.  Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Manskestraße Nord-West" in der Gemarkung Lehrte   

Planzeichnung


Begründung mit Umweltbericht


Zusammenfassende Erklärung

9.  Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Hannoversche Straße Nord-Ost" in der Gemarkung Ahlten   

Planzeichnung


Begründung mit Umweltbericht


Zusammenfassende Erklärung

11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Südring/ Wiesenstraße" in der Gemarkung Lehrte

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bereich "Röddenser Graben" in der Gemarkung Röddensen

Planzeichnung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

13. Änderung des 

Flächennutzungsplanes

Bereich "Villa Nordstern" in der Gemarkung Lehrte

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

Zusammenfassende Erklärung

 

Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, die derzeit in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sind und zu denen Sie Stellung nehmen können, finden Sie unter „Bürgerbeteiligung“.