Flächennutzungsplan
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie im ersten Schritt den Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte daraufhin prüfen.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebauliche Rahmenplan) der Stadtplanung und Stadtentwicklung der Stadt Lehrte. Er enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Eine mittelbare Betroffenheit ergibt sich daraus, dass Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten, aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind.
Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier den Bauvorhaben widersprechende Darstellungen des Flächennutzungsplans als "Beeinträchtigung öffentlicher Belange" entgegenzuhalten wären.
Um für Planungssicherheit zu sorgen, ist eine Geltungsdauer für den Flächennutzungsplan von 10 bis 15 Jahren anzustreben.
Der Flächennutzungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit der entsprechenden Erklärung der verwendeten Planzeichen und einer Begründung. In der Begründung werden auf Grundlage einer Bestandsanalyse die Planungsziele für einen Zeitraum von etwa 15 Jahren dargelegt. Durch örtlich begrenzte Änderungsverfahren kann der Flächennutzungsplan den sich ändernden städtebaulichen Zielvorstellungen angepasst werden.
Die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte muss von der Region Hannover als Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Hier können Sie den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lehrte und seine Änderungen einsehen:
Verfahren | Dokumente |
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes | |
1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Gut Adolfshof" in der Gemarkung Hämelerwald |
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2. Änderung des Flächennutzungsplane Bereich "Am Stadtpark/Steinstraße" in der Gemarkung Lehrte |
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4. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Lehrte Mitte östlich des Lehrter Baches" in der Gemarkung Lehrte |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3" in der Gemarkung Aligse |
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8. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Manskestraße Nord-West" in der Gemarkung Lehrte |
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9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Hannoversche Straße Nord-Ost" in der Gemarkung Ahlten |
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11. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Südring/ Wiesenstraße" in der Gemarkung Lehrte |
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12. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Röddenser Graben" in der Gemarkung Röddensen |
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Villa Nordstern" in der Gemarkung Lehrte |
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans, die derzeit in einer Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung sind und zu denen Sie Stellung nehmen können, finden Sie unter „Bürgerbeteiligung“.