Hilfe in besonderen Lebenslagen

  •  Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Wohngeld

Manchmal reicht zum Leben das Monatseinkommen nicht aus. Auch kann die allgemeine Kostensteigerung Anlass sein, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann hilfreich sein. Im ...
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen ...
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Hilfe zur Pflege ambulant oder stationär

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur ...
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Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom ...
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Hilfe in besonderen Lebenslagen

 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Sie ...
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. Wenn Sie jünger als 65 Jahre und erwerbsfähig sind, wenden ...
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Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket – Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an Bildungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus ...
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