Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben.

Wer leistungsberechtigt ist, richtet sich nach § 1 AsylbLG.


Zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes erhalten Leistungsberechtigte des AsylbLG für die ersten 36 Monate nach der Einreise unter anderem:

  • Grundleistungen zur Deckung des täglichen Lebensunterhaltes, dazu gehören zum Beispiel Ernährung, Kleidung, Fahrtkosten, Strom und sonstige notwendige persönliche Bedarfe
  • Notwendige Kosten für Unterbringung und Heizung
  •  Leistungen Schwangerschaft und Geburt
  •  Leistungen bei Krankheit: bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen werden Krankenscheine für erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlungen ausgestellt.

Nach Ablauf der 36 Monate können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen bezogen werden, die sich an den Leistungen der Sozialhilfe orientieren.

Bezieher von Leistungen nach dem AsylbLG können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (www.hannover.de/BuT)  und die Region-S-Karte erhalten.

Bei Fragen zur Unterbringung können Sie sich an den Fachdienst Ordnung und Sicherheit der Stadt Lehrte wenden.

Wohngeld

Manchmal reicht zum Leben das Monatseinkommen nicht aus. Auch kann die allgemeine Kostensteigerung Anlass sein, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann hilfreich sein. Im ...
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Hilfe zur Pflege ambulant oder stationär

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur ...
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Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom ...
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Hilfe in besonderen Lebenslagen

 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Sie ...
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. Wenn Sie jünger als 65 Jahre und erwerbsfähig sind, wenden ...
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Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket – Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an Bildungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus ...
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