Wie werde ich Tagesmutter bzw. Tagesvater?
Tagespflegeperson werden
Sie haben Interesse, für einen längeren Zeitraum ein fremdes Kind tagsüber zu fördern, zu bilden und zu erziehen und dafür eine öffentliche Förderung zu erhalten? Dazu benötigen Sie eine besondere Erlaubnis.
Bewerber*innen mit Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegepersonen zu arbeiten müssen zunächst die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Zudem wird in einem 5-schrittigen Verfahren überprüft, ob diese für die Tätigkeit geeignet sind. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren für Interessent*innen mit Wohnort in Lehrte (Kernstadt inkl. Ortsteile) gilt.
Wenn Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater haben, beraten wir Sie gerne. Die Beratung erfolgt kostenlos durch die Fachberatung Kindertagespflege. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
In fünf Schritten zur Kindertagespflegeperson ►►►►►
1. ► Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kopie höchster Bildungsabschluss, letztes Arbeitszeugnis) an:
2. ►► Eignungseinschätzung
Die Fachberatung Kindertagepflege setzt sich nach Eingang der Unterlagen mit den Bewerber*innen in Verbindung. Nach Prüfung der formalen Zugangsvoraussetzungen werden in persönlichen Gesprächen u.a. die Motivation, die Lebenssituation sowie pädagogische Vorerfahrungen erörtert und das eingereichte Motivationsschreiben wird auf Umsetzbarkeit in Bezug auf die vorgegebenen Richtlinien überprüft. Soll die Kindertagespflegestelle in der eigenen Wohnung eingerichtet werden, wird diese im Rahmen eines Hausbesuches besichtigt. Ebenso dient dieser Termin dazu, Familienangehörige kennen zu lernen.
Die Eignungseinschätzung endet mit einem Eignungseinschätzungsbericht, der, eine positive Einschätzung vorausgesetzt, eine Empfehlung zur Teilnahme an einer Qualifizierung bei einem Bildungsträger beinhaltet.
3. ►►► Qualifizierung
Mit der „Empfehlung zur Teilnahme an einem Qualifizierungskurs“ können sich die Bewerber*innen bei einem Bildungsträger anmelden. Die Auswahl des Bildungsträgers obliegt den Bewerber*innen.
Eine erfolgreich bestandene Prüfung schließt den Kurs ab, die Teilnehmer*innen erhalten vom Bundesverband Kindertagespflege e.V. das Zertifikat „Qualifizierte Kindertagespflegeperson“ (nach dem DJI-Curriculum).
4. ►►►► Antrag auf Pflegeerlaubnis
Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Qualifizierung kann ein „Antrag auf Erteilung einer Pflegeerlaubnis“ bei der Stadt Lehrte gestellt werden.
Nach §43 SGB VIII ist diese notwendig, wenn Kindertagespflegepersonen
1-5 Kinder, außerhalb des Haushaltes der Familie, während eines Teils des Tages, mehr als 15 Stunden wöchentlich, länger als 3 Monate, gegen Entgelt betreuen.
5. ►►►►► Eignungsfeststellung
Nach Antragseingang setzt sich die Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes mit den Bewerber*innen zur Eignungsfeststellung in Verbindung.
Diese beinhaltet unter anderem:
- Persönliches Eignungsfeststellungsgespräch
- Hausbesuch
- Erfüllung der ggfls. erteilten Auflagen und Abnahme der Räume
- Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Ärztliche Bescheinigung
- Nachweis über Schutzimpfung oder Immunität gemäß §20 Abs. 9 IfSG über 2 Masernschutz Impfungen durch Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung
- Nachweis über Erstbelehrung nach dem §43 IfSG (3 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit gültige Belehrung)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind
Bei positiver Eignungsfeststellung erteilt das Jugendamt eine Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs.2 SGB VIII mit welcher die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson beginnen kann.