Kinder- und Jugendbeteiligung
Ein grundlegendes Prinzip in der Kinder- und Jugendarbeit ist es die Kinder und Jugendlichen in der pädagogischen Arbeit in den Jugendeinrichtungen zu beteiligen. Die Beteiligung im alltäglichen Betrieb ist ein zentrales Element, um mehr Spielraum für die Eigenständigkeit und Entscheidungsgewalt über die eigene Person zu erfahren. Die pädagogischen Fachkräfte initiieren Impulse, um den Prozess der Mitbestimmung und Mitgestaltung zu begleiten und zu fördern.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene ist in § 36 des NKomVG gesetzlich verankert. In der Praxis werden junge Menschen z.B. bei Spielplätzen, Jugendplätzen und Jugendeinrichtungen mit einbezogen.