Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) ist eine zentrale Aufgabe der Jugendförderung.
Ziel ist es, „junge Menschen zu befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie [zur] Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen [zu] führen“ (§ 14 SGB VIII, Absatz 1). Die Jugendarbeit arbeitet präventiv und informativ um junge Menschen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu unterstützen.
Zurzeit laufen folgende Projekte:
- HaLT (Hart am Limit)
- Jugendschutzkontrollen
- Präventionsprojekt (intern verlinkt)
- Jugendschutzausstellungen
- Jugendschutz Informationsmaterialien
Jugendarbeitsschutz
Anträge nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz für die behördliche Ausnahmen bei der Teilnahme an Veranstaltungen müssen bei der Stadt Lehrte Jugendförderung eingereicht werden.