Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) ist eine zentrale Aufgabe der Jugendförderung.

Ziel ist es, „junge Menschen zu befähigen sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie [zur] Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen [zu] führen“ (§ 14 SGB VIII, Absatz 1). Die Jugendarbeit arbeitet präventiv und informativ um junge Menschen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zu unterstützen.

Zurzeit laufen folgende Projekte:

-       HaLT (Hart am Limit)

-       Jugendschutzkontrollen

-       Präventionsprojekt (intern verlinkt)

-       Jugendschutzausstellungen

-       Jugendschutz Informationsmaterialien

 

Jugendarbeitsschutz

Anträge nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz für die behördliche Ausnahmen bei der Teilnahme an Veranstaltungen müssen bei der Stadt Lehrte Jugendförderung eingereicht werden.

Hier sind die aktuellen Informationen in der Kinder- und Jugendarbeit zu finden.

Neues Logo für die städtische Kinder- und Jugendarbeit in Lehrte

Die Lehrter Kinder- und Jugendarbeit ist stolz darauf, sich in ihrem neuen Gewand präsentieren ...
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