Förderung von Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit fördert Maßnahmen wie Freizeiten, wohnortnahe Ferienbetreuung und Schulungen für Jugendleiterinnen und –leiter. Die Richtlinie inklusive Antrag ist hier zu finden.
Folgende Maßnahmen werden gefördert, die:
- von Vereinen und Verbänden durchgeführt werden, die gemäß § 75 SGB VIII als freie Träger der Jugendhilfe anerkannt sind,
- nicht ausschließlich religiösen, gewerkschaftlichen, parteipolitischen oder sportlichen Zwecken dienen,
- sich an Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Lehrte wenden und
- mit mindestens 5 Teilnehmenden stattfinden.
Für die Förderung der Maßnahme ist der Antrag mit der ausgefüllten Liste der Teilnehmer/innen bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung einzureichen.
Zusätzlich werden drei anerkannte freie Träger in Lehrte bezuschusst: Stadtjugendring Lehrte, Deutscher Kinderschutzbund e.V., Das Andere Kino e.V.