Wohngeld plus für Seniorinnen und Senioren

Informationen und Tipps zur Antragsstellung

Manchmal reicht zum Leben im Alter die Rente nicht aus. Auch kann die allgemeine Kostensteigerung Anlass sein, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann hilfreich sein.

Seit Januar 2023 gibt es das Wohngeld plus. Es ist ein wichtiger Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung, das Haushalte mit geringem Einkommen unterstützt. Im Folgenden finden Sie Informationen zu diesem Zuschuss:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es auf Antrag als Miet- und Lastenzuschuss. Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Wer kann Wohngeld erhalten?

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Eigentumswohnung
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses

Alle Menschen, deren Einkommen nur beinahe für Miete und Alltagskosten reicht, können und sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Beziehen Sie bereits Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sind Sie nicht anspruchsberechtigt.

Vor allem für Bezieherinnen und Beziehern von Grundrenten ist eine Antragstellung zu empfehlen, da entsprechende Freibeträge bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.

Ein Vermögen bis

  • maximal 60.000 € bei einem Ein-Personen-Haushalt,
  • maximal 90.000 € bei einem Zwei-Personen-Haushalt

ist kein Ausschlussgrund, um Wohngeld zu beziehen.

Welche Miete oder Belastung wird berücksichtigt?

Die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizung sowie Warmwasser bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Bei Eigentümerinnen und Eigentümern werden die sogenannten „Belastungen“ bis zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze berücksichtigt. Belastungen sind die für das genutzte Eigentum zu zahlenden Darlehenszinsen, Tilgungen oder die Grundsteuer. Zugleich können Instandhaltungs- und Betriebskosten mit jährlich maximal 36€ je Quadratmeter Wohnfläche anerkannt werden.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das Wohngeld wird für jeden Haushalt individuell berechnet. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.

Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlus-Rechnerdes Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). 

Wichtig: Bitte geben Sie beim WohngeldPlus-Rechner das Bruttoeinkommen an. Der Online-Rechner dient nur einer ersten Orientierung. Ob wirklich Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch es ausfällt, steht erst nach der Prüfung der vollständig vorliegenden Antragsunterlagen fest.

Wo kann Wohngeld beantragt werden?

Die Antragsunterlagen erhalten Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten bei der Wohngeldstelle der Stadt Lehrte sowie bei der Information des Sozialamtes (Gartenstraße 5). Auch können Sie den Antrag auf Mietzuschuss bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss sowie ein Hinweisblatt herunterladen.

Der Antrag selbst ist mit Originalunterschrift in Papierformat postalisch oder persönlich einzureichen. Die Nachweise sind in Kopien vorzulegen oder elektronisch in Form von PDF-Dateien (wohngeld@lehrte.de). Ebenfalls können Sie die Antragsunterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen.

Durch die Ausweitung des Berechtigtenkreises und Erhöhung des Wohngeldes erhält die Stadt Lehrte wesentlich mehr Anträge. Deshalb müssen Sie mit einer deutlich verlängerten Bearbeitungsdauer rechnen. Wir bitten Sie um Verständnis und in den ersten Wochen von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Wir werden alle Anträge möglichst zügig bearbeiten.

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