Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Beratung von Ratsuchenden über private Vorsorge für das Alter oder den Notfall | Sprechzeit am 05.02.2025 von 9 bis 12 Uhr in der Begegnungsstätte Goethestraße

Meist wird der Gedanke an eine Krankheit oder gar den eigenen Tod vermieden und Vorsorge für den Ernstfall oft nicht getroffen. Doch ganz plötzlich kann es unabhängig vom Alter für jeden von uns anders kommen als gedacht. Ein Unfall, eine Krankheit, eine seelische Krise oder zunehmendes Alter können dazu führen, dass wir unser Leben nicht mehr nach den eigenen Wünschen gestalten und allein entscheiden können. Selbst wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um persönliche Wünsche und Vorstellungen wissen, können sie dennoch nicht rechtsverbindlich für einen entscheiden und tätig werden. Auch Eheleute und erwachsene Kinder können nur mit Vollmachten eintreten. Daher sollte sich jeder frühzeitig Gedanken über eine Vorsorge machen und mit vertrauten Menschen darüber sprechen. Jeder kann rechtzeitig bestimmen, wer später einmal die rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend regeln soll.

Lassen Sie sich im Vorfeld fachkundig beraten beispielsweise beim Team Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover oder einer Anwältin, einem Anwalt bzw. einer Notarin oder einem Notar

Wer für den Ernstfall Vorsorge treffen möchte, findet in einer Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums (Ratgeber Vorsorgevollmacht für Unfall, Krankheit und Alter) neben Erläuterungen auch Vordrucke zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (siehe www.mj.niedersachsen.de Rubrik Service/Publikationen). Ebenfalls empfohlen wird die Broschüre (Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht) des Bundesministeriums der Justiz. U.a. enthält diese Broschüre einen Vordruck zum Thema Betreuungsverfügung.

Alle aufgeführten Ratgeber, Broschüren und Vordrucke stehen auch auf dieser Internetseite unter Dokumente als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Ergänzend wurden von den Ministerien einige Broschüren in „Leichter Sprache“ veröffentlicht.


Team Betreuungsangelegenheiten – Region Hannover

Persönliche Sprechzeiten in Hannover und Lehrte

Was verbirgt sich hinter den etwas sperrigen Begriffen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Betreuungsangelegenheiten der Region Hannover können dies fachkundig erklären. Denn sie haben täglich in etlichen Städten und Kommunen in der Region damit zu tun: Ihre Aufgabe ist es, Menschen zu beraten, die für ihr Alter oder einen Notfall mit einem derartigen Dokument vorsorgen möchten. Wenn es erforderlich ist, informieren die Expertinnen und Experten des Teams Ratsuchende über Vollmachten oder Verfügungen.

Zwecks Terminvereinbarung nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt zum Team Betreuungsangelegenheit in Hannover auf. 

Einmal im Quartal ist das Team für Betreuungsangelegenheiten in Lehrte zu Gast. Der Beratungsraum der Begegnungsstätte (Goethestraße 12) in Lehrte steht  zur Verfügung. Bitte vorab telefonisch (0511 616 23 540) anmelden. 

Nachfolgend die Termine für 2025: Mi. 05. Februar 2025 | Mi. 30. April 2024 | Mi. 06. August 2025 | Mi. 05.November jeweils von 9 bis 12 Uhr

 

Region Hannover

Fachbereich Soziales - Team Betreuungsangelegenheiten

Postanschrift: Hildesheimer Str.20, 30169 Hannover

Besucheradresse: Marktstraße 45, 30159 Hannover

Telefon: 0511/ 616-235 40

Telefax: 0511/ 616-229 73

Die Servicestelle ist montags bis donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. 

betreuungsstelle@region-hannover.de

www.hannover.de

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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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