Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 00/48 „Industriestraße“, 1. Änderung in Lehrte

Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann der Entwurf des Bebauungsplanes,
die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden, wesentlichen
umweltbezogenen Stellungnahmen von jedermann eingesehen werden. Hierzu können
während der Auslegungsfrist Stellungnahmen vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 BauGB), die
auch im Wege der elektronischen Kommunikation erfolgen können (E-Mail an: Bauleitplanung@
lehrte.de). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs.
1 Satz 1 BauGB.


Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 02.12.2024 bis 10.01.2025.

Das Ausliegen der Planunterlagen erfolgt an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des
Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten. Auskünfte
zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der
Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dem o. g. Zeitraum im Internet unter https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.
html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes unter
https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.

Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:
− Boden: insbesondere Informationen zu Baugrund, hydrogeologischen Standortbedingungen,
Grundwassersituation, Wasserdurchlässigkeit, Schadstoffbelastung (Baugrunduntersuchung,
Machbarkeitsstudie zur Bodenumlagerung, ergänzende geotechnische Untersuchung)
Kampfmittelbeseitigung
− Wasser: insbesondere Informationen zu Grund- und Oberflächenwasser und Versickerung
(Baugrunduntersuchung), Bewertung der Grundwassersituation, Überprüfung des Standorts
für eine dauerhafte Lagerung (ergänzende geotechnische Untersuchung, Machbarkeitsstudie
zur Bodenumlagerung)
− Tiere / Pflanzen: Informationen insbesondere zu Biotoptypen, Tiere, Pflanzen und biologische
Vielfalt (Umweltbericht)
− Klima / Luft: insbesondere Informationen zu Auswirkungen auf das Lokalklima (Umweltbericht)
− Landschaft: insbesondere Informationen zu Eingriff in das Landschaftsbild (Umweltbericht)

sowie außerdem folgende umweltbezogene Stellungnahmen:
− Region Hannover, 07.09.2023, insbesondere zu Naturschutz/Artenschutz, Wald, Bodenschutz,
Gewässerschutz, Immissionsschutz
− Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung, 04.09.2023: Kampfmittelbeseitigung
und Luftbildauswertung
− Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 08.09.2023: Bergbau

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig
abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren
Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4 a Abs. 6 BauGB).


Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umgestaltung
des ehemaligen Klärschlammzwischenlagers in eine Grünfläche zu Naturschutzzwecken zu schaffen.

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren
Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Die Stadt Lehrte informiert, dass gem.
Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name,
Adresse sowie E-Mail-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten
Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Lehrte, 20.11.2024
Der Bürgermeister

Folgende Dokumente zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte, stehen
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung:

Begründung Entwurf

Bebauungsplan Entwurf

Baugrunduntersuchung

Ergänzende Baugrunduntersuchung Thönser Bruch

Machbarkeitsstudie

Umweltbericht

Zusammenstellung Stellungnahmen

Stellungnahme LBEG

Stellungnahme Region

Stellungnahme LGLN

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte ergibt
sich aus folgendem Kartenausschnitt: