Lärmaktionsplan

Nach der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – auch bezeichnet als Umgebungslärmrichtlinie – sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Richtlinie wurde durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a–f BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist eine umfassende, rechtliche Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit Maßnahmen und Strategien zur Lärmminderung erarbeitet. Die Grundlage bildet eine Lärmkartierung, in der bestimmte Lärmquellen, die von ihnen ausgehenden Lärmbelastungen und die Anzahl betroffener Menschen erfasst und dargestellt werden. Die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die fünfjährigen Abstände werden jeweils als Stufen bezeichnet.

Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung der Hauptverkehrsstraßen (Straßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, dies entspricht rund 8.000 Kfz in 24 Stunden) liegt in Niedersachsen bei den Gemeinden. Für die Ausarbeitung der Lärmkarten ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim verantwortlich. Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes obliegt wiederum dem Eisenbahn-Bundesamt.

Nachdem die Stadt Lehrte von den ersten beiden Stufen der Umgebungslärmrichtlinie 2007 und 2012 nicht betroffen war, bestand in der 3. Stufe 2017 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans unter Betrachtung der Hauptverkehrsstraßen A 2, A 7, B 65, B 443 und L 385. Der Lärmaktionsplan 3. Stufe wurde am 03.07.2019 vom Rat der Stadt Lehrte beschlossen.

Für die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung hat sich die Stadt Lehrte dazu entschieden, über den gesetzlich geforderten Umfang hinaus ein erweitertes Straßennetz zu betrachten, in das auch Kreis- und Gemeindestraßen mit einer Verkehrsbelastung ab 4000 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden einbezogen werden. Auf diese Weise soll eine umfassende Grundlage für die Bewertung der Verkehrslärmsituation im Stadtgebiet und die Maßnahmenplanung geschaffen werden.

Der Lärmaktionsplan der 4. Stufe zeigt Handlungsstrategien und Maßnahmenempfehlungen für die ermittelten Belastungsschwerpunkte im erweiterten Straßennetz auf.

Wesentliche Elemente zur Lärmminderung bestehen dabei

  • in Geschwindigkeitsreduzierungen an Hauptverkehrsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden,
  • in Konzepten zur Straßenumgestaltung auf ausgewählten, hochbelasteten Abschnitten,
  • im Einbau lärmmindernder Asphalte im Zuge von Sanierungsmaßnahmen, sowie
  • in Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, wie die Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrsnetzes sowie die Anlage von Radfahrstreifen.

Zudem wurden Vorschläge zur Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ erarbeitet. Ziel ist es, diese Gebiete gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen.

Viele der im Lärmaktionsplan 4. Stufe aufgeführten Maßnahmen und Strategien sind durch vertiefende Untersuchungen im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) der Stadt Lehrte und weiterer Planungen fortentwickelt worden. Damit besteht eine enge Verzahnung der Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen zur Minderung der Lärmbelastung mit dem VEP.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgten im Zeitraum vom 06.05.2024 bis zum 02.06.2024. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden nach Abschluss der Beteiligungsphase in den Lärmaktionsplan eingearbeitet und als Abwägungstabelle beigefügt.

Der Lärmaktionsplan 4. Stufe wurde am 19.06.2024 vom Rat der Stadt Lehrte beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 18.07.2024 fristgerecht übermittelt.