Leinenzwang während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit
Die Stadt Lehrte weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Hund in der freien Landschaft während der bevorstehenden allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juli grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Einige Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften werden mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet. Hier droht ein Bußgeld in einer Höhe bis zu 5.000 €.
Um den Lehrter Hundehalterinnen und Hundehaltern auch in dieser Zeit eine freie Auslaufmöglichkeit für deren Vierbeiner außerhalb der 'normalen' Grünanlagen anzubieten, steht im Hohnhorst-Park in der Nähe der Streuobstwiese die cirka 8.000 m² große Hundewiese zur Verfügung, wo die Hunde ohne Leine toben können. Natürlich wurde auch in diesem Parkteil eine Hundetoilette aufgestellt.