Landschaftsplanung der Stadt Lehrte
Die Landschaftsplanung stellt ein zentrales Planungsinstrument dar, um die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege – formuliert im Bundesnaturschutzgesetz – zu realisieren. Hierfür werden Zielsetzungen konkretisiert und Erfordernisse und Maßnahmen zu deren Verwirklichung dargestellt.
Die Landschaftsplanung basiert dabei auf einem dreistufigen System. Als Akteure sind die Bundesländer, die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte sowie die Gemeinden zu nennen.
Ebenen der niedersächsischen Landschaftsplanung und Zuordnung zur räumlichen Gesamtplanung:
Räumliche Ebene der Landschaftsplanung | Planungsgebiet und Zuständigkeit | Räumliche Gesamtplanung |
Landschaftsprogramm | Land Niedersachsen | Landesraumordnungsprogramm |
Landschaftsrahmenplan | Region Hannover | Regionales Raumordnungsprogramm |
Landschaftsplan | Stadt Lehrte | Flächennutzungsplan |
Grünordnungsplan | Stadt Lehrte |
Bebauungsplan |
Kommunale Landschaftsplanung – Der Landschaftsplan
Aufgabe des Landschaftsplans ist es, die überregionalen und regionalen Ziele, formuliert im Landschaftsprogramm und im Landschaftsrahmenplan, auf die kommunale Ebene zu übertragen. In seiner Funktion als Fachgutachten zum Flächennutzungsplan stellt er somit ein essentielles Bindeglied zur kommunalen Bauleitplanung dar. Mit ihm kann gewährleistet werden, dass die Belange des Umweltschutzes in den Bauleitplänen berücksichtigt werden.
Die Stadt Lehrte hat im Jahr 2005 ihren Landschaftsplan veröffentlicht. In Folge der städtebaulichen Entwicklung (u.a. Mehrbedarf an Wohnraum und wachsende Bedeutung Lehrtes als Gewerbe- und Industriestandort) ergeben sich deutliche Modifikationen in der Raum- und Siedlungsstruktur. Auch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, die in einer Vielzahl von Gesetzestexten und in der Raumplanung bereits seit einigen Jahren und auch zukünftig noch umfangreicher verankert wird, geht einher mit Veränderungen der Natur und Landschaft und macht in Summe eine Überarbeitung des Landschaftsplans notwendig.
Diese Fortschreibung des Landschaftsplans erfolgt derzeit durch die Stadt Lehrte.
Nicht außer Acht zu lassen ist, dass der Landschaftsplan nicht nur umweltspezifische Aspekte thematisiert, sondern auch die Vereinbarung mit der Erholungsfunktion der Landschaft für den Menschen aufgreift. Deutlich wird dies, indem nicht nur die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/ Luft und Landschaft/Landschaftsbild, sondern auch das Schutzgut Mensch regelmäßig in den Fokus der Betrachtung rückt.
Konkret wird mit dem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet ein Überblick über die Natur und Landschaft erarbeitet. Weiterhin erfolgt eine Bewertung des derzeitigen Zustandes und darauf aufbauend umfasst er die Ausarbeitung von Ziel- und Maßnahmenkonzepten für die einzelnen Schutzgüter.
Mit Veröffentlichung des Landschaftsplans werden die textlichen Ausführungen sowie die ergänzenden Kartensätze an dieser Stelle auch der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz – NAGBNatschG
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