Hornissen
Gefährlichkeit von Hornissen
Angeblich sollen sieben Hornissenstiche ein Pferd und schon drei einen Menschen töten können. Dieser Aberglaube ist längst widerlegt, Hornissenstiche sind nicht gefährlicher als die Stiche von Wespen, Hummeln oder Honigbienen. Im Gegenteil: bei Stichen der viel zahlreicher vorkommenden kleineren Wespenarten kann eine unter Umständen damit einhergehende Infektion durch Bakterien die eigentliche Giftwirkung übertreffen, da diese Insekten sich auch von toten Tieren ernähren, während Hornissen ausschließlich lebende Insekten erbeuten. Dem Menschen werden selbst mehrere Stiche gleichzeitig nicht gefährlich, eine Ausnahme hiervon besteht lediglich für Personen, die stark allergisch auf Bienen-, Hummel-, Wespen- oder Hornissengift reagieren. Sollte ein Mensch einmal von einer Hornisse gestochen werden, muss er deshalb keine anderen Maßnahmen ergreifen als nach einem Bienen- oder Wespenstich.
Verbreitung und Lebensgewohnheiten
In Europa kommen nur zwei Hornissenarten vor: Die Vespa crabro in Deutschland und im übrigen gemäßigten europäischen Klimabereich, die schokoladenbraun-gelb gefärbte Vespa orientalis im Mittelmeergebiet.
Diese Arten sind auch auf anderen Kontinenten verbreitet und gehören gemeinsam mit den kleineren Wespenarten zur Familie der Faltenwespen, die wiederum - wie z. B. auch die Familie der Bienen - zu der großen Gruppe der Hautflügler zählen.
Die Hornisse ist mit ihren bis zu 40 mm langen Weibchen die größte europäische Faltenwespe und das größte staatenbildende Insekt der heimischen Tierwelt. Der Hornissenstaat mit normalerweise einigen hundert Tieren ist wie alle Wespenstaaten einjährig. Im Spätherbst sterben die Arbeiterinnen, Männchen sowie die alte Königin. Nur die jungen, voll entwickelten Weibchen überwintern im Erdreich oder in morschem Holz, um dann im nächsten Frühjahr einen neuen Staat zu gründen. Nur zufällig und selten besiedeln sie dabei die Nistplätze vom Vorjahr.
Ihre Nester bauen die Hornissen aus zerkautem Holz in den Höhlen großer Laubbäume ruhiger Wälder und Waldränder. Da diese natürlichen Nistmöglichkeiten stark dezimiert sind weichen die Hornissen auch relativ oft auf leere Bienenstöcke, Vogelnistkästen und Dachböden aus, und zwar bevorzugt in den grünen Siedlungsrandgebieten mit einem großen Anteil an Obstbäumen. Die Hornissen ernähren sich selbst zwar von Nektar, Obst- und Pflanzensäften, wie die Wespen füttern sie ihre Nachkommenschaft jedoch mit lebend erbeuteten Insekten und deren Larven. Als Kohlehydratnahrung dient der Hornisse der Saft von (Fall-)Obst und von Laubbäumen, wobei Eschen und Eichen bevorzugt werden. Nur um ihre Larven zu ernähren, fangen Hornissen im Einzelfall auch Bienen. Für den Imker und seine Bienenvölker stellen sie jedoch keine Bedrohung dar.
Hornissen sind nicht angriffslustig, sondern eher ruhig und fluchtbereit, sofern man sie nicht gewaltsam stört. Nur im unmittelbaren Nestbereich gehen sie gegen Angreifer vor. Hornissen, die außerhalb des Nestbereichs auf der Suche nach Baumaterial oder Beute umherfliegen, fliehen dagegen, wenn sie sich bedroht fühlen.
Keine Angst vor Hornissen!
Hornissen sollen in Ruhe gelassen werden, auch Hornissennester in unmittelbarer Nähe des menschlichen Lebensbereichs (z. B. Dachböden, Schuppen). Auch dort können sie in der Regel ohne Gefahr und Störungen bleiben. Die Tag und Nacht auf Nahrungssuche ausfliegenden Hornissen verirren sich bisweilen in Wohnungen. Im Frühsommer (Mai, Juni) können sich auch einzeln herumfliegende Hornissenköniginnen zwischen den Fenstern verfangen. Gerade diese mit maximal 4 cm Körperlänge größten Exemplare ihrer Art haben ein extrem ruhiges und friedfertiges Verhalten. Man muss sie schon sehr grob behandeln, bevor sie versuchen, sich durch Stiche zu verteidigen. In allen diesen Fällen nimmt man am besten ein Stück Papier und manövriert die Hornissen damit behutsam zum offenen Fenster hinaus.
Was ist zu tun bei Hornissen?
Der bedrohliche Rückgang der Hornissenvorkommen zeigt deutlich die zunehmende Verarmung und Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Die Hornissen sind daher dem allgemeinen Schutz des Naturschutzgesetzes unterstellt, der z. B. verbietet, wildlebende Tiere - so auch die Hornissen - mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Über diesen allgemeinen Schutz hinaus wurden die Hornissen in die Liste der besonders geschützten Tierarten aufgenommen. Hornissen dürfen deshalb auch nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde gefangen und umgesiedelt werden - die Tötung dieser Tiere ist nicht genehmigungsfähig. Ob - im Einzelfall - ein Hornissennest umgesetzt werden darf, erfahren Sie bei den Mitarbeiter/innen der Region Hannover, untere Naturschutzbehörde, unter der Telefonnummer 0511 / 616 - 22641.
Fragen allgemeiner Natur können Ihnen auch die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Grünplanung und Umwelt der Stadt Lehrte beantworten.