Hundesteuer Festsetzung

Leistungsbeschreibung

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Die Hundeanmeldung oder Hundeabmeldung kann im Bürgerbüro der Stadt Lehrte vorgenommen werden oder im Fachdienst Finanzen und Liegenschaften in der 2. Etage.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Stadt Lehrte, s. "An wen muss ich mich wenden"

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Der Hund muss im landesweiten zentralen Register angemeldet werden.

Die erforderliche Sachkunde über die Haltung eines Hundes muss vorliegen. Als sachkundig gilt unter anderem auch, wer innerhalb der letzten 10 Jahre vor Aufnahme der Hundehaltung mindestens 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abzuschließen.

Hunde, die älter als 6 Monate sind, sind durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder/Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung erfolgen. Die Voraussetzungen hierfür können in der Hundesteuersatzung entnommen werden. Für eine Steuerermäßigung oder eine Steuerbefreiung ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )
  • Wer einen Hund anschafft…
  • Wer mit einem Hund zuzieht…
  • Wenn der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt…
  • Wer mit einem Hund wegzieht…

...hat dies binnen 2 Wochen bei der Stadt Lehrte schriftlich anzuzeigen.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Falls die oder der Steuerpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Steuer nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstr. 15, 30175 Hannover einzulegen.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Spezielle Hinweise: Hundesteuer Festsetzung in der Stadt Lehrte ( Lehrte )

Die Klageerhebung gegen den Hundesteuerbescheid hat keine aufschiebende Wirkung.

Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Steuern fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.

Ein Service des Landes Niedersachsen