Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

Leistungsbeschreibung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

  • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
    • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
    • bei Wegzug ins Ausland,
  • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
    • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
  • biometrietaugliches Passbild

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Anschriftsänderung: gebührenfrei

Gebühr

Festbetrag von 37,00 EUR
für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 22,80 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Zuschlag

Festbetrag von 13,00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde

Zuschlag

Festbetrag von 30,00 EUR
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr

kostenfrei
Anschriftsänderung

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

Ein Service des Landes Niedersachsen