Förderdarlehen der KfW "Unternehmerkredit Plus" - Nr. 044, 046 Gewährung

Leistungsbeschreibung

Förderziel

Das Förderdarlehen  wird dazu genutzt, neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen zu entwickeln oder zu produzieren, die innovativ sind.

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit
    • weniger als 250 Mitarbeitern und
    • einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens  43 Millionen Euro.
  • größere mittelständische Unternehmen mit
    • weniger als 500 Mitarbeitern und mehrheitlich in Privatbesitz und
    • einem Gruppenumsatz von höchstens  500 Millionen Euro.
  • freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten

Die Unternehmen bzw. Freiberufler müssen mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Nicht förderberechtigt sind:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • antragstellende Unternehmen, an denen die KfW direkt mit mindestens 10 % beteiligt ist
  • Unternehmen, deren Tätigkeiten nicht den Vorgaben der InnovFin-Garantie entsprechen 
  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen oder
  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb

Was wird gefördert?

  • Investitionen - im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z. B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten, etc.)
  • Betriebsmittel (z. B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, etc.)
  • Warenlager

Wie wird gefördert und welche Konditionen gelten für den KfW-Unternehmerkredit Plus:

Art der Förderung

  • zinsgünstiges Darlehen

Zinsen für den Kredit

  • Der Zinssatz ist für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
  • Die Programmzinssätze orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und der Bonität des Kreditnehmers. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Zinsen.
  • Der Kredit wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.

Hierbei erfolgt eine Einordnung in von der KfW vorgegebene Bonitäts- und Besicherungsklasse.

Höhe der Förderung

  • Der Kredithöchstbetrag beträgt: bis zu  7,5 Millionen Euro je Vorhaben
  • bis zu  15 Millionen Euro pro Unternehmensgruppe
  • Kreditmindestbetrag beträgt: 25.000 EUR

Auszahlung der Förderung

  • 100 % des Kreditbetrages

Laufzeit der Förderung

  • Betriebsmittel- und Warenlagerfinanzierungen
    • Bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr (5/1).
  • Investitionsfinanzierungen
    • bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (10/2).

Tilgung des Kreditbetrages

  • nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten

Sicherheiten für den Kredit

  • Bankübliche Sicherheiten für Kredit (Vereinbarung mit der Hausbank).
  • Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 50-prozentige Haftungsfreistellung.

Verfahrensablauf

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.

  • Ihre Hausbank füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und
  • leitet Ihren Antrag und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter. Die KfW prüft, ob Sie Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen und mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Voraussetzungen

Das Unternehmen muss innovativ sein. Erfüllt ein Unternehmen bei Antragstellung zumindest ein Kriterium aus dem nachfolgenden Kriterienkatalog der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität, wird es als innovativ eingestuft:

Das Unternehmen

  • ist in den letzten drei Jahren im Durchschnitt mehr als 20% per anno gewachsen,
  • den Kreditbetrag zu mindestens 80% zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungskosten eingesetzt hat,
  • den Kreditbetrag für neue oder substantiell verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen genutzt hat,
  • einen bestimmten Anteil der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung eingebracht hat,
  • hat in den letzten 36 Monaten Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften aus europäischen oder nationalen Forschungs- und/oder Innovationsprogrammen erhalten,
  • erhielt in den letzten 24 Monaten einen Innovationspreis
  • erwirkte in den letzten 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht,
  • eine Finanzierung benötigt, um in einen neuen Markt einzutreten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das KfW-Portal stellt die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen zur Verfügung. 

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Beantragung des Kredits entstehen Ihnen keine Gebühren oder Kosten.
  • Es fallen für Sie Kreditzinsen an.
  • Sie haben gegebenenfalls eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge zu zahlen, beginnend  zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Kreditzusage der KfW.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellen Sie Ihren Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn Ihres zu finanzierenden Vorhabens.

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben nicht vor Abschluss des Kreditvertrages.

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen.

Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen und öffentlichen Fördermitteln ist möglich (außer mit anderen haftungsfreigestellten KfW-Förderkrediten).

Ein Service des Landes Niedersachsen