Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Leistungsbeschreibung
Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.
Ein Service des Landes Niedersachsen