Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes: Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes gewährt Beschäftigten des Gerüstbaugewerbes folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Gerüstbaugewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Wiesbaden.

Rechtsgrundlage

Tarifverträge des Gerüstbaugewerbes

Ein Service des Landes Niedersachsen