Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes: Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) gewährt Beschäftigten der Bauwirtschaft Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.
Wenn Sie Unternehmer in der Bauwirtschaft in den alten Bundesländern oder dem Westteil Berlins sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der ZVK anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.
Die ZVK ist Teil der Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) bzw. an die SOKA-BAU.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Niedersachsen