Hauptuntersuchung: Abnahme
Leistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die HU integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.
Verfahrensablauf
Bei der Hauptuntersuchung wird Ihr Fahrzeug durch eine sachverständige Person überprüft, um etwaige Mängel festzustellen. Nach der Untersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor: Fahrzeugart Monate bis zur nächsten HU nach erfolgter 1. HU Monate bis zur ersten HU nach Erstzulassung PKW 24 36 Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad 24 24 Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht bis 0,75 t 24 36 Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht von 0,75 t bis 3,5 t 24 24 Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t 24 36 LKW, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t 24 24 Wohnmobile und LKW, zulässiges Gesamtgewicht 3,5 bis 7,5 t bis 6 Jahre: 24 älter als 6 Jahre: 12 24 Wohnmobile und LKW, zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t 12 12
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Prüfstellen und den Fachwerkstätten/Autohäusern. Im Regelfall kommt in diese Firmen in unterschiedlichen Abständen eine sachverständige Person, welche die Prüfung vor Ort durchführt.
Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Prüforten, erhalten Sie auf den folgenden Internetseiten:
Ein Service des Landes Niedersachsen