Prozesskostenhilfe: Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Verfahrensablauf

Wenn der Antrag bei der Rechtsantragsstelle genehmigt wurde und die Angelegenheit nicht unmittelbar durch das Amtsgericht erledigt werden kann, wird ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausgehändigt, mit dem man einen Rechtsanwalt aufsuchen kann.

Wird zuerst ein Rechtsanwalt aufgesucht, kann dieser auch nachträglich einen Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe durch das Amtsgericht stellen.

Voraussetzungen

Manche Personen müssen ein Verfahren vor Gericht führen.
Aber nicht jede Person kann ein Verfahren bezahlen.
Deshalb gibt es die PKH.

Sie haben kein Geld für ein Verfahren?
Aber Ihnen hilft vielleicht eine andere Stelle?

Zum Beispiel:

  • Sie sind Mitglied bei einem Mieter—verein?
  • Oder in einer Gewerkschaft?
  • Oder bei einem Sozial—verband?

Oder Sie haben eine Rechtsschutz—versicherung?
Dann fragen Sie dort nach.
Vielleicht bezahlt eine von diesen Stellen Ihr Verfahren.
Dann bekommen Sie keine PKH.
Und dann müssen Sie auch keine PKH beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

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