Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung
Leistungsbeschreibung
Die gewerbliche Schädlingsbekämpfung darf nur ausgeübt werden, wenn gegenüber der zuständigen Stelle u.a. der Nachweis der Sachkunde für einen Teilbereich der Schädlingsbekämpung nach den "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 523)" erbracht wurde.
Sachkundig ist z.B., wer
- den anerkannten Abschluss "geprüfte/r Schädlingsbekämpfer/in" oder
- die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltenden Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Fachschule.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die berufliche Umschulung mit anschließender Prüfung zum „geprüften Schädlingsbekämpfer" bzw. zur "geprüften Schädlingsbekämpferin“ war bis 2004 möglich. Sei dem 1. August 2004 gibt es die Berufsausbildung zum/ zur Schädlingsbekämpfer/in. Diese dauert 3 Jahre und schließt nach praktischen sowie theoretischen Lehreinheiten mit einer entsprechenden Prüfung an einer Berufsschule ab. Näheres dazu regelt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin. Weitere Informationen erteilt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Ein Service des Landes Niedersachsen