berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung
Leistungsbeschreibung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – können altersunabhängig finanziell unterstützt werden. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Gefördert werden natürliche Personen, keine Unternehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Für Personen mit erstem Wohnsitz in Niedersachsen und Bremen liegt die Zuständigkeit bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank.
Voraussetzungen
- Besuch einer dem Grunde nach förderfähigen Fortbildungsmaßnahme,
- Zulassung zur öffentlich-rechtlichen Prüfung
- Erfüllen persönlicher Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetzt (AFBG)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss spätestens bis zum letzten Unterrichtstag der Maßnahme bzw. des Maßnahmeabschnittes erfolgen. Maßnahmebeiträge (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) können bei fristgerechter Antragstellung (siehe oben) rückwirkend gewährt werden.
Unterhaltsbeiträge können nicht rückwirkend beantragt werden. Sie werden von Beginn des Monats an geleistet, in dem mit dem Unterricht begonnen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Die Leistung endet mit Ablauf des Monats, in dem der letzte Unterricht abgehalten wird.
Bearbeitungsdauer
Bitte wenden Sie sich möglichst zwei Monate vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Stelle. So sind die Unterlagen möglichst aktuell und die Bearbeitung kann in der Regel bis zum Lehrgangsbeginn abgeschlossen werden. In den Sommermonaten ist unter Umständen mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Die Förderung besteht anteilig aus Zuschuss und Darlehen. Die zuständige Stelle entscheidet als Bewilligungsbehörde über die Höhe des Darlehensbetrages und über die Höhe des Zuschussanteils zum Maßnahme- bzw. Unterhaltsbeitrag, sowie über die Dauer in der ein Unterhaltsdarlehen für die Prüfungsvorbereitungszeit vergeben wird.
Darlehensangebot: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheids ausgewiesenen Darlehensanspruchs. In einem privatrechtlichen Rahmendarlehensvertrag mit der KfW können die Geförderten festlegen, ob und in welchem Umfang sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen.
Die Annahme des Darlehens wird dringend empfohlen, da nur so ein etwaiger Darlehenserlass erfolgen kann
Unterstützende Institutionen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übersendet dem Geförderten ein konkretes Darlehensangebot in Höhe des im Bewilligungsbescheid ausgewiesenen Darlehensanspruchs.
Ein Service des Landes Niedersachsen