Obdachlosenhilfe

Leistungsbeschreibung

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

Obdachlosenhilfe ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Für diese Angelegenheiten sind innerhalb der Region Hannover die Städte und Gemeinden zuständig. Bitte klicken Sie zur Kontaktaufnahme auf die Links. Landeshauptstadt Hannover Hannover.de Städte und Gemeinden im Umland Stadt Barsinghausen Stadt Burgdorf Stadt Burgwedel Stadt Garbsen Stadt Gehrden Stadt Hemmingen Gemeinde Isernhagen Stadt Laatzen Stadt Langenhagen Stadt Lehrte Stadt Neustadt a. Rbge. Stadt Pattensen Stadt Ronnenberg Stadt Seelze Stadt Sehnde Stadt Springe Gemeinde Uetze Gemeinde Wedemark Gemeinde Wennigsen Stadt Wunstorf

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ein Service des Landes Niedersachsen