Straßen- und Tiefbauprojekte (Neubau)

Leistungsbeschreibung

Der Straßen- und Tiefbau gliedert sich in die folgenden Bereiche:
 

- Grundhafter Straßenausbau

- Straßenneubau

- Straßensanierung

 

Der grundhafte Straßenausbau wird in vorhandenen Straßen angewendet, in denen eine Sanierung nicht mehr angewendet werden kann. Das Zusammenspiel von maroden Verkehrsanlagen, die Netzrisse, Schlaglöcher und Absackungen aufweisen, und einen mangelnden Schichtenaufbau haben, der keine Lastabtragung und keine Frostsicherheit gewährleistet, bedingt einen grundhaften Straßenausbau. Hierbei wird die vorhandene, marode Straßenoberfläche abgetragen, die darunter liegenden, nicht tragfähigen Schichten ausgekoffert und ein neuer Aufbau wieder eingebaut. In diesem Zusammenhang werden auch die abgängigen Ver- und Entsorgungsleitungen neu eingebaut.

 

Die Straßensanierung wird dort angewendet wo die oben beschriebenen Kriterien erfüllt werden und eine ausreichende Asphaltschicht vorhanden ist. Bei der Sanierung wird eine Asphaltschicht abgefräst, der Untergrund behandelt und eine neue Schicht wieder aufgebracht.

 

Straßenneubauten finden dort statt, wo bisher noch keine Erschließung vorhanden ist, zum Beispiel in Neubaugebieten. Hier werden komplett neue Fahrbahntrassen in das Ursprungsgelände gelegt. Die komplette Ver- und Entsorgungsinfrastruktur muss neu hergestellt werden und an die bestehenden Gebiete angeschlossen werden. Die Vorgaben wo und wie eine Straße gebaut werden soll, wird in den meisten Fällen durch den Bebauungsplan festgelegt.    

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Gemeindestraßen ist die Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr.

Für Kreisstraßen und den Busverkehr ist die Region Hannover zuständig. 

Die Zuständigkeit für Landes- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen liegt bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Zuständig für den Bahnverkehr ist die Deutsche Bahn.

Welche Gebühren fallen an?

Bei grundhaften Straßenausbauten und bei Straßenneubauten im Zuge einer Erschließung gilt die derzeit gültige Straßenausbaubeitragssatzung bzw. die Erschließungsbeitragssatzung.–

Rechtsgrundlage

  • Erschließungsbeitragssatzung vom 28.02.2002
  • Straßenausbaubeitragssatzung vom 16.05.2001