Verkehrsentwicklung
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe von Verkehrsentwicklung ist die mittel- und langfristige Gestaltung und Entwicklung von Verkehrssystemen in Verbindung mit den Leitsätzen der Stadt Lehrte. Neben den konkreten städtebaulichen Entwicklungen Lehrtes, stellen die auf Bundesebene vorgegebenen verkehrlichen Entwicklungen und Zielsetzungen, den übergeordneten Rahmen der Verkehrsentwicklung Lehrtes dar.
Die Lehrter Verkehrsentwicklung nimmt konkret Bezug auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Lehrte und stützt sich auf den Aussagen des gültigen Flächennutzungsplanes.
Um die Verkehrsentwicklung in Lehrte positiv steuern zu können, stellt die Stadt Lehrte derzeit einen Verkehrsentwicklungsplan auf, indem die verkehrlichen Entwicklungsmöglichkeiten Lehrtes dargestellt und umgesetzt werden sollen. Aktuelle Fragestellungen hierzu sind:
- Wie kann die Stadt Lehrte den Alltagsradverkehr fördern und attraktiver gestalten?
- Wie sollen in Zukunft die vorhandenen Verkehrsräume aufgeteilt werden?
- Wie kann in Zukunft der Kraftfahrzeugverkehr verträglich abgewickelt werden? Wie kann man die Verknüpfungen zum ÖPNV verbessern?
- Kommt ein Radschnellweg?
- Wie verbessere ich die Barrierefreiheit?
- Wie sieht das Verkehrsgeschehen in der Zukunft aus?
Um diesen und weiteren verkehrlichen Fragestellungen begegnen zu können, wird ein breiter Kreis an Akteuren in die Entwicklung und Planung mit eingebunden. Neben den Anhörungen der Straßenbaulastträger, den Gesprächen und der Einbindung der Lehrter Politik, werden Anregungen und Wünsche verschiedener Verbände und Träger öffentlicher Belange mit in die Verkehrsentwicklungsplanung mit eingebracht. Interessierte Lehrter Bürger*innen können sich im geplanten Bürgerworkshop und in den zahlreichen öffentlichen Sitzungen mit einbringen. Termine hierzu finden Sie in der örtlichen Presse oder auf der Homepage der Stadt Lehrte.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt generell bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr.
Es gibt jedoch einige Verkehrsanlagen, wie zum Beispiel Bundes- und Landesstraßen oder Regionsstraßen, auf die die Stadt Lehrte keinen direkten Zugriff hat, weil sie nicht Baulastträger ist. Für den Bus- und Bahnverkehr gilt dies ebenfalls.