Schadenersatzleistungen von Dritten
Leistungsbeschreibung
Sofern ein Schaden an einer öffentlichen Verkehrseinrichtung (z. B. Verkehrsschilder, Beleuchtung, Poller, u. ä.) entstanden ist, muss dieser bei der Stadt Lehrte angezeigt werden. Die Kosten für die Beseitigung des Schadens werden sodann dem Verursacher in Rechnung gestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Verkehrseinrichtungen an Gemeindestraßen ist die Stadt in deren Gebiet sich die Einrichtung befindet.
Für Gemeindestraßen in Lehrte und der umliegenden Ortsteile ist es die Stadt Lehrte. Für Landes- und Bundesstraßen ist die Straßenmeisterei Burgdorf zuständig. Handelt es sich um Kreisstraßen ist die Kreisstraßenmeisterei Burgwedel zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Daten des Verursachers (Name, Anschrift, Kennzeichen)
Was wurde beschädigt
Wo hat eine Beschädigung stattgefunden
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch