Städtebauliche Verträge
Leistungsbeschreibung
Städtebauliche Verträge dienen in der Regel der Entwicklung neuer Baugebiete sowie deren öffentlichen Einrichtungen. Sie werden zwischen Vorhabenträger und der Stadt geschlossen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt oder den Gemeinden in deren Gebiet die Maßnahme liegt, die im städtebaulichen Vertrag geregelt wird.
Für Maßnahmen im Stadtgebiet Lehrte liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Maßnahme sind individuelle Unterlagen erforderlich.
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch