Ablösungsverträge

Leistungsbeschreibung

Ablösungsverträge sind öffentlich rechtliche Verträge, die zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer geschlossen werden, um eine zukünftig entstehende Beitragsschuld (Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge) abzulösen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt oder den Gemeinden in deren Gebiet die ausgebaute Straße liegt.

Für Maßnahmen im Stadtgebiet Lehrte liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Schließung eines Ablösungsvertrages ist nur vor Entstehung der sachlichen Beitragspflicht möglich.

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Erschließungsbeitragssatzung

Straßenausbaubeitragssatzung

 

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht kein Anspruch auf Schließung eines Ablösungsvertrages.