Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
Leistungsbeschreibung
Obdachlos ist, wer akut keine Unterkunft hat oder vom Verlust seiner Unterkunft bedroht ist und diesen Zustand aus eigenen Kräften nicht ändern kann.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Bei einer notwendigen Einweisung in eine städtische Obdachlosenunterkunft entstehen Gebühren gemäß der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für obdachlose Personen, Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der Stadt Lehrte.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage