Meldebescheinigung Erteilung

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Meldebescheinigung Erteilung ( Lehrte )

Für die Erteilung einer Meldebescheinigung benötigen Sie keinen Termin.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr

Festbetrag von 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr

Festbetrag von 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Niedersachsen