Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I .
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung ( Lehrte )
Die Region Hannover bietet die Dienstleistung der internetbasierten KFZ-Zulassung in der 3. Stufe an.
Informationen zu den Voraussetzungen, zur Handhabung sowie auch bereitgestellte Informationsvideos finden Sie auf folgender Internetseite: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
Die Dienstleistungen der 3. Stufe i-KFZ stehen unter https://region-hannover.govconnect.de/ zur Verfügung. Sie gelangen bei Nutzung des Links auf die Startseite des StVA-Portals der Region Hannover.
Voraussetzungen
- bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
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aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
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Zulassungsbescheinigung Teil I
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
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der Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Elektronische Antragstellung
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung ( Lehrte )
Ein Service des Landes Niedersachsen