Wilder Müll Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Wilder Müll Entsorgung ( Lehrte )
Sie können Ablagerungen wilden Mülls bei der Stadt Lehrte melden. Hierfür steht Ihnen neben den üblichen Übermittlungsmöglichkeiten auch das Meldesystem der Stadt Lehrte Bürgertipp zur Verfügung. Darüber haben Sie die Möglichkeit Hinweise und Anregungen der Stadt zu melden. Dieser Tipp wird anschließend automatisch an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.
Grundsätzlich ist bei illegaler Abfallentsorgung folgende Person zuständig
innerorts | Fachdienst Sicherheit und Ordnung | Städtischer Ordnungsdienst | Tel.: 05132 / 505 2222 |
außerhalb der Ortschaften (Feldmark) | Fachdienst Grünplanung und Umwelt | Herr Haack | Tel.: 05132 / 505 4505 |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Wilder Müll Entsorgung ( Lehrte )
Weiter Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Abfallzweckverband Region Hannover (aha)
aha-Abfuhrkalender
Ein Service des Landes Niedersachsen