Veranstaltung: Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige ( Lehrte )
Die Veranstaltung muss bei der Stadt Lehrte spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich angezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige ( Lehrte )
Die Stadt Lehrte benötigt folgende Unterlagen:
- Veranstaltungsanzeige
- Sicherheitskonzept
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Lageplan mit - wenn vorhanden - ausgewiesenem Bühnenaufbau
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige ( Lehrte )
Die Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeigefrist
vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige ( Lehrte )
Die Veranstaltungsanzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Behörde einzureichen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Behörden beteiligt werden müssen. Die im Rahmen des Verfahrens ergangenen Stellungnahmen werden bei der Erteilung der ordnungsbehördlichen Verfügung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Veranstaltung: Anzeige ( Lehrte )
Eventuell weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis, Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz, verkehrsbehördliche Genehmigungen, Erlaubnis zur Plakatierung, usw.) bleiben von dieser Anzeige unberührt und sind bei den zuständigen Stellen gesondert zu beantragen.
Ein Service des Landes Niedersachsen