Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Leistungsbeschreibung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ein Service des Landes Niedersachsen