Verwendung von Bioziden anzeigen
Leistungsbeschreibung
Als Arbeitgeber*in/Verwender*in sind Sie verpflichtet, dem Amt für Arbeitsschutz schriftlich oder elektronisch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung anzuzeigen,
a) wenn Biozid-Produkte im Betrieb verwendet werden,
1. die eingestuft sind:
a) als akut toxisch Kat. 1, 2 oder 3,
b) krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktions-toxisch Kat. 1A oder 1B oder
c) spezifisch zielorgantoxisch Kat. 1 SE oder RE
2. für die über die nach Nummer 1 erfassten Fälle hinaus im Rahmen der Zulassung die Verwendungskatgorie „geschulter berufsmäßiger Verwender“ festgelegt wurde.
b) wenn die Verwendung von Biozid-Produkten erstmalig und den Beginn einer erneuten Verwendung von Biozid-Produkten nach einer Unterbrechung von mehr als einem Jahr ist.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )
Die Rattenbekämpfung kann seitens der Stadt Lehrte, Fachdienst Sicherheit und Ordnung kostenpflichtig angeordnet werden.
Voraussetzungen
Die Verwendung von Biozidprodukten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozidprodukt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )
Für die Anordnung der Rattenbekämpfung werden entsprechend des Zeitaufwandes Kosten nach Nr. 108.1.7 des Kostentarifs zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben. Diese betragen zwischen 15,00 und 2.265,00 €.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat spätestens 6 Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.
Anträge / Formulare
Identifikationsdokument (Kopie des Ausweisdokuments)
Kopie der Sachkundezeugnisse(s) bzw. entsprechend an-derer Qualifikationen nach Anhang I Ziffer 4.4 (2) Gefahrstoffverordnung - GefStoffV aller sachkundigen Personen
ggf. Kopie der Teilnahmebescheinigung(en) der zuletzt besuchten Fortbildungsveranstaltung(en) nach Anhang I Ziffer 4.4 (5) GefStoffV aller sachkundigen Personen, wenn Sachkundenachweise älter als 6 Jahre sind.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.
Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.
Unterstützende Institutionen
Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )
Zuständige Abteilungen bei der Region Hannover
Abteilung | Team Immissionsschutz | Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin |
Telefon | 0511 / 616 22641 | 0511 / 616 42584 |
immissionsschutz@region-hannover.de | hygiene@region-hannover.de | |
Internet | www.region-hannover.de | www.region-hannover.de |
Ein Service des Landes Niedersachsen