Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

Geltungsdauer

10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Niedersachsen