Reisepass Ausstellung für Vielreisende
Leistungsbeschreibung
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Service des Landes Niedersachsen